Voraussetzung für die Einschreibung ist auf jeden Fall, dass Ihr Studientitel in Italien anerkannt ist und dass Sie von Rom die entsprechende Berufsbefähigung erhalten haben:
Über die Freie Universität Bozen können Sie Ihren Studientitel in Italien anerkennen lassen. Dazu alle Infos hier (Schritt Nr. 1).
Weiters benötigen Sie, wie oben genannt, die Berufsbefähigung, die für die Ausübung des Berufes als Tierarzt in Italien notwendig ist. Dazu wenden Sie sich am besten an das Amt für Gesundheitspersonal der Autonomen Provinz Bozen:(http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/personal-studientitelanerkennung.asp). In der Suchleiste: Studientitel anerkennen eingeben.
Ihre Ansprechperson hier ist Frau Elena Kostner (Bereich: Studientitelanerkennung im Gesundheitsbereich) Tel. +39 0471 418 148 – elena.kostner@provinz.bz.it ). (Schritt Nr. 2).
Unter dem Link http://www.salute.gov.it/ProfessioniSanitariePubblico/
(Modello A 1 und Allegato A1) könnten Sie bereits vorab die für Sie zutreffenden Formulare ausdrucken und ausfüllen. Mit diesen sollten Sie zu Frau Kostner gehen, aber besser rufen Sie sie zwecks Terminvereinbarung vorher an oder schicken ihr eine E-Mail.
Aus Erfahrung vergehen vom Einreichen in Rom bis zur Ministeriellen Anerkennung zwischen zwei und drei Monaten. Sobald Sie die Anerkennung aus Rom erhalten haben, können Sie bei unserer Tierärztekammer vorstellig werden, damit wir die Prozedur für die Eintragung abwickeln können.
Melden Sie sich, wenn Sie Fragen oder wenn Sie alle Unterlagen (siehe Gesuch) beisammen haben. Sie können dann das Gesuch persönlich vorbeibringen oder evtl. vorab als Scan per E-Mail schicken. Die Originale sind dann auf jeden Fall nachzureichen.
Für die definitive Eintragung möchte Kammerpräsident Dr. Franz M. Hintner und der gesamte Kammervorstand Sie dann persönlich kennenlernen. Terminvereinbarung nötig.